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„Alle Unsicherheiten oder Streitigkeiten, die über den vorliegenden Vertrag oder eventuell daraus hervorgehende Verträge entstehen können, werden durch eine verbindliche Empfehlung gemäß der Ordnung über die verbindliche Empfehlung des niederländischen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit festgestellt oder beigelegt.“
Dabei können gegebenenfalls einige Aspekte geregelt werden:
Dabei ist zu bedenken, dass drei verbindliche Berater in der Regel mehr kosten als ein verbindlicher Berater. Wenn die Anzahl der verbindlichen Berater von den Parteien nicht vereinbart wurde, wird sie vom Verwalter festgesetzt (Art. 12).
Die Parteibestellung des verbindlichen Beraters / der verbindlichen Berater ist in Art. 13 enthalten. Wenn die Parteien eine andere Art der Bestellung vereinbaren wollen, haben sie dies in die Vereinbarung über die verbindliche Empfehlung aufzunehmen. Wird das in Art. 14 enthaltene Listenverfahren anstatt der Parteibestellung von den Parteien bevorzugt, ist diese Klausel in die Vereinbarung aufzunehmen.
Art. 5 bestimmt, dass im Verfahren über die verbindliche Empfehlung die von den Parteien vereinbarte Sprache verwendet wird. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung bestimmt der verbindliche Berater / bestimmen die verbindlichen Berater die Verfahrenssprache.
Mit einer verbindlichen Empfehlung wird bezweckt, Unsicherheiten in Bezug auf eine in der verbindlichen Empfehlung ausgesprochene Feststellung zu beseitigen bzw. eine Streitigkeit zu schlichten. Wenn die Parteien dies wünschen, können sie den / die verbindlichen Berater durch die Hinzufügung der oben genannten Klausel ermächtigen, ein Rechtsverhältnis zu ergänzen oder zu ändern.
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